Seit dem 29. Juli 2026 gilt statt des Gebäudeenergiegesetzes das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel sind gestrichen. Du darfst Deine Heizung weiterlaufen lassen und reparieren, und Du darfst auch wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Neu eingebaute fossile Heizungen fallen aber unter die Bio-Treppe, die ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe verlangt.
Was hat das Gebäudemodernisierungsgesetz am 29. Juli 2026 abgelöst?
Das Gebäudeenergiegesetz, das die meisten nur als Heizungsgesetz kennen, ist seit dem 29. Juli 2026 Geschichte. An seine Stelle ist das Gebäudemodernisierungsgesetz getreten, kurz GModG (Bundesregierung, 2026). Der Kern der Änderung ist schnell erzählt: Der Gesetzgeber schreibt Dir nicht mehr vor, mit welcher Technik Du heizt.
Zwei Regeln, die Hauseigentümer jahrelang nervös gemacht haben, sind ersatzlos weg. Erstens die Pflicht, jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben. Zweitens das Betriebsverbot für Heizkessel ab 30 Jahren. Damit ist auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung hinfällig, auf die viele in Freiburg und Umgebung erst einmal abgewartet haben.
Was bleibt, ist das Ziel für 2045: Ab dann soll klimaneutral geheizt werden. Der Weg dorthin läuft jetzt über die Brennstoffe und nicht über ein Verbot Deiner Anlage. Bis zum 1. Dezember 2026 muss die Bundesregierung dazu ein eigenes Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen, das die Lieferanten in die Pflicht nimmt und nicht den Hauseigentümer.
Welche Regeln gelten jetzt für Deine bestehende Heizung?
Kurz gesagt: keine neuen. Deine Gas- oder Ölheizung darf weiterlaufen, solange sie läuft, und Du darfst sie reparieren lassen, auch wenn sie älter als 30 Jahre ist. Es gibt kein Datum, an dem Du tauschen musst, und keine Pflicht, die Dich in eine bestimmte Technik zwingt.
Sinnvoll ist ein Austausch trotzdem oft, nur eben aus einem anderen Grund. Ein alter Kessel mit schlechtem Wirkungsgrad verheizt jedes Jahr Geld, und die CO2-Abgabe auf Gas und Heizöl steigt weiter. Das ist eine Rechnung, keine Vorschrift, und genau so solltest Du sie behandeln.
Bevor Du über eine neue Anlage nachdenkst, lohnt der Blick auf die Verteilung im Haus. Oft ist nicht der Kessel das Problem, sondern eine Anlage, die sich nie richtig einregeln ließ, und dann werden hinten die Räume nicht warm, während vorne die Heizkörper glühen. Ein hydraulischer Abgleich holt in vielen Häusern mehr heraus als erwartet und gehört beim Einbau einer Wärmepumpe im Bestand ohnehin dazu.
Was ist die Bio-Treppe und ab wann greift sie?
Die Bio-Treppe ist der Nachfolger der 65-Prozent-Regel, und sie betrifft nur Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden. Wer sich heute für eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss die Wärme künftig zu einem steigenden Anteil aus klimaneutralen Brennstoffen erzeugen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040 und vollständig klimaneutral ab 2045 (GModG-Infoportal des BBSR, 2026).
Als klimaneutral zählen unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff samt der daraus hergestellten Derivate. Praktisch heißt das: Du kaufst nicht mehr nur ein Gerät, Du legst Dich auf einen Brennstoff fest, dessen Preis in den nächsten Jahren von einer Quote abhängt, die noch nicht beschlossen ist.
Bis 2035 lässt sich die Bio-Treppe auch anders erfüllen. Eine thermische Solaranlage oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird gleichwertig angerechnet. In Südbaden mit seinen Sonnenstunden ist das eine ernsthafte Option, die aber vorher durchgerechnet gehört, weil Dachfläche, Ausrichtung und Speicherplatz darüber entscheiden, ob die Anrechnung am Ende trägt.
Was heißt das konkret, wenn die alte Heizung ausfällt?
Fällt der Kessel irreparabel aus, gerätst Du nicht mehr zwischen Frist und Technikentscheidung. Du darfst eine Wärmepumpe einbauen, Du darfst an ein Wärmenetz gehen, und Du darfst auch eine neue Gas- oder Ölheizung setzen, solange Du die Bio-Treppe im Blick behältst. Eine Mietheizung zur Überbrückung ist ebenfalls möglich, bis die geplante Lösung steht.
Ehrlich aus der Praxis: Der Havariefall ist der schlechteste Moment für eine gute Entscheidung. Wer im Januar ohne Warmwasser dasteht, nimmt das, was schnell lieferbar ist, und lebt dann 15 bis 20 Jahre mit dieser Wahl. Deshalb raten wir Kunden mit einem Kessel jenseits der 20 Jahre, die Entscheidung im Sommer vorzubereiten, selbst wenn der Einbau erst später kommt.
Zur Vorbereitung gehört mehr als ein Angebot. Heizlast, vorhandene Heizflächen, Warmwasserbedarf, Aufstellort und die Frage, ob Leitungen neu gezogen werden müssen, entscheiden darüber, was in Deinem Haus überhaupt sauber funktioniert. Das schaut sich am besten jemand vor Ort an, statt es aus der Ferne zu schätzen.
Was kostet es, die Heizung zu erneuern, und was wird gefördert?
Eine belastbare Zahl gibt es erst nach einem Blick ins Haus, weil der Aufwand an wenigen, aber harten Punkten hängt: Zustand von Kessel und Verteilung, Dämmstandard, Größe der Heizkörper, Aufstellort für Speicher oder Außeneinheit, Schornstein und Durchbrüche, Warmwasserlösung und eventuell neue Leitungen. Zwei Häuser in derselben Straße landen deshalb bei völlig unterschiedlichem Aufwand, und wer Dir das am Telefon beziffert, rät.
Was sich beziffern lässt, ist die Förderung. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es über die KfW für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und für den Anschluss an ein Wärmenetz 30 Prozent Grundförderung, dazu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer und je nach Haushaltseinkommen einen Einkommensbonus. Nach oben ist der Zuschuss bei 70 Prozent gedeckelt, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bei 80 Prozent (KfW, 2026).
Wichtig für die Planung: Für eine neue Gas- oder Ölheizung gibt es keinen Zuschuss. Das GModG erlaubt sie wieder, gefördert wird sie nicht. Wer nur auf den Anschaffungspreis schaut, rechnet also an der Förderlogik und an den künftigen Brennstoffkosten vorbei.
Steht bei Dir sowieso ein Bad an, prüfen wir beides in einem Zug. Was dabei zusammenpasst und was Du dadurch an Baustelle sparst, steht in Heizung erneuern im Zuge der Badsanierung, und wie so ein Projekt bei uns abläuft, in Ablauf einer Badsanierung. Eine erste Einschätzung zu Deinem Vorhaben bekommst Du über den kostenlosen Badcheck.
Wer hilft in Freiburg bei der Entscheidung für die neue Heizung?
Heizung, Sanitär und Bad kommen bei uns aus einer Hand, mit festem Team und einem Ansprechpartner. Das ist kein Werbesatz, sondern der Grund, warum es bei einem Heizungstausch mit neuen Leitungen und einem neuen Bad nicht zu den typischen Schnittstellenproblemen zwischen drei Firmen kommt. Was wir im Detail machen, findest Du unter Leistungen.
Die Rechtslage bewegt sich weiter, die Grüngasquote kommt erst noch, und in den Foren steht viel Halbwissen. Wer jetzt entscheidet, sollte deshalb nicht auf Gerüchte hören, sondern rechnen lassen, was das eigene Haus braucht. Schreib uns oder ruf an über Kontakt, dann sehen wir uns Deine Anlage an und sagen Dir klar, was geht und was wir lassen würden.
Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Die Austauschpflicht für Kessel ab 30 Jahren ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gestrichen, Du darfst Deine Gasheizung weiter betreiben und auch reparieren lassen. Ein Blick auf den Zustand lohnt sich trotzdem, weil ein alter Kessel im Betrieb deutlich mehr Gas schluckt als ein moderner und Ersatzteile mit den Jahren knapp werden. Wir schauen uns die Anlage bei einem Termin vor Ort an und sagen Dir ehrlich, ob Reparatur oder Erneuerung der vernünftigere Weg ist.
Gilt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien noch?
Nein, sie ist seit dem 29. Juli 2026 weg. Du bist beim Einbau einer neuen Heizung nicht mehr an einen festen Anteil erneuerbarer Energien gebunden, und auch eine neue Gas- oder Ölheizung darfst Du wieder einbauen. Dafür fallen neu eingebaute fossile Heizungen unter die Bio-Treppe: ab 2029 verlangt sie einen Anteil klimaneutraler Brennstoffe, der über die Jahre steigt. Diese Betriebskosten gehören in die Rechnung, bevor Du Dich für fossil entscheidest.
Was passiert, wenn meine Heizung mitten im Winter irreparabel ausfällt?
Du stehst nicht mehr unter dem Druck der alten Übergangsfristen und kannst in Ruhe entscheiden, welche Heizung ins Haus kommt. Praktisch zählt dann etwas anderes: Lieferzeiten für Geräte und freie Termine im Handwerk. Für die Überbrückung gibt es Heizmobile und Mietgeräte, damit das Haus warm bleibt, während die neue Anlage geplant und beschafft wird. Melde Dich in so einem Fall früh, dann können wir die Reihenfolge sinnvoll takten statt hektisch zu improvisieren.
Wird eine Wärmepumpe noch gefördert, obwohl es keine Pflicht mehr gibt?
Die Förderung läuft weiter über die KfW, sie hängt vom Heizungstyp, vom Zeitpunkt des Austauschs und von Deiner Einkommenssituation ab. Weil sich die Konditionen mit dem neuen Gesetz bewegen, prüfen wir den aktuellen Stand immer für Dein Vorhaben und nicht pauschal. Wenn sowieso ein Bad oder Räume umgebaut werden, lohnt es sich, Flächenheizung und Wärmepumpe zusammen zu planen, denn niedrige Vorlauftemperaturen entscheiden später über den Stromverbrauch.


